Die Verwaltungsräte in unserer Pfarreiengemeinschaft bestehen aus jeweils sechs bzw. vier Mitgliedern. Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder ist auf acht Jahre begrenzt, eine mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Jeweils die Hälfte der Mitglieder wird nach vier Jahren neu auf acht Jahre gewählt, so dass der Verwaltungsrat stetig "geschäftsfähig" ist.
Für die Übergangsregelung bis zur Errichtung der "Pfarrei der Zukunft" Neuwied wurde vom Bistum eine Abweichung in der Anzahl der Mitglieder erlassen. In manchen Räten gibt es also weniger als sechs Mitglieder.
Am Mittwoch, 19. Februar 2020 wählten die Pfarrgemeinderäte in geheimer Wahl die folgenden Mitglieder der Verwaltungsräte: